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Rechtsprechung
   LAG Köln, 08.03.1995 - 7 TaBV 66/94   

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https://dejure.org/1995,2334
LAG Köln, 08.03.1995 - 7 TaBV 66/94 (https://dejure.org/1995,2334)
LAG Köln, Entscheidung vom 08.03.1995 - 7 TaBV 66/94 (https://dejure.org/1995,2334)
LAG Köln, Entscheidung vom 08. März 1995 - 7 TaBV 66/94 (https://dejure.org/1995,2334)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuständigkeit; Einigungsstelle; Betriebliche Altersversorgung; Wegfall der Geschäftsgrundlage; Vertragsanpassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1995, 2115
  • NZA-RR 1996, 24
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 23.10.1990 - 3 AZR 260/89

    Abbau einer Überversorgung

    Auszug aus LAG Köln, 08.03.1995 - 7 TaBV 66/94
    - 3 AZR 260/89 - und 11 2 c der Gründe.

    unabhängig davon, ob es um Vollrenten geht oder um dieBerechnung der Anwartschaft nach § 2 Abs. 1 BetrAVG,vgl. BAG, Urteil vom 23.10.1973 - 3 AZR 260/89 - unter11 2 und 3 der Gründe.

    rentennahe Jahrgänge bedurfte es nicht, vgl. BAG, Urteil vom 23.10.1990 - 3 AZR 260/89 - unter IV derGründe.

  • BAG, 09.04.1991 - 3 AZR 598/89

    Abbau einer Überversorgung

    Auszug aus LAG Köln, 08.03.1995 - 7 TaBV 66/94
    Daraus kann nichtgeschlossen werden, daß bei der Regelung "Überversorgungen" generell in Kauf genommen wurden, vgl. BAG,Urteil vom 09.04.1991 - 3 AZR 598/89 - unter 11 3~ (1)der Gründe.

    Nachden RLAV 1958/1968 des Arbeitgebers (VIII B 1 a) sollte das Weihnachtsgeld bei der Rentenberechnung vonvornherein nicht berücksichtigt werden, so daß - inso-weit von vornherein eine Schlechterstellung der Rentner Inhalt der Regelung war (vgl. auch BAG, Urteil vom09.04.1951 - 3 AZR 598/89 - unter 11 3b (3) der Gründe).

  • BAG, 09.07.1985 - 3 AZR 546/82

    Überversorgung als Wegfall der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus LAG Köln, 08.03.1995 - 7 TaBV 66/94
    DieBetriebliche Altersversorgung ist Teil der betrieblichen Lohngestaltung, vgl. z. B. BAG, Urteil vom09.07.1985 - 3 AZR 546/82 - Die vom Arbeitgeber gewünschte Einigung mit dem Betriebsrat war nicht zustande gekommen.
  • BAG, 27.08.1996 - 3 ABR 21/95

    Einseitige Erledigungserklärung in der Rechtsbeschwerdeinstanz des

    Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Köln vom 8. März 1995 - 7 TaBV 66/94 - wird als unzulässig verworfen.
  • LAG Köln, 16.12.1997 - 9 (12/11) Sa 853/97

    Kürzung einer Betriebsrente wegen planwidriger Überversorgung

    Wegen der Einzelheiten dieses Verfahrens und der Begründung der Entscheidungen wird auf die beigezogenen Akten 7 TaBV 66/94 Landesarbeitsgericht Köln verwiesen.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die von den Parteien eingereichten Urkunden und Schriftsätze die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren sowie auf die Akten LAG Köln 7 TaBV 66/94 verwiesen.

    Das Berufungsgericht schließt sich im übrigen hinsichtlich der generellen Angemessenheit des der Entscheidung der Beklagten zugrundeliegenden Einigungsstellenspruches den Ausführungen des Arbeitsgerichts Köln und des Landesarbeitsgerichts Köln - 1 BV 189/93 - und 7 TaBV 66/94 - an, auf die dortigen Ausführungen wird ergänzend verwiesen.

  • LAG Köln, 16.12.1997 - 9 Sa 511/97

    Rechtmäßigkeit der Kürzung der betrieblichen Altersversorgung entsprechend den

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Rechtsprechung
   ArbG Bonn, 23.08.1995 - 4 BVGa 9/95   

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https://dejure.org/1995,11808
ArbG Bonn, 23.08.1995 - 4 BVGa 9/95 (https://dejure.org/1995,11808)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 23.08.1995 - 4 BVGa 9/95 (https://dejure.org/1995,11808)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 23. August 1995 - 4 BVGa 9/95 (https://dejure.org/1995,11808)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 966
  • BB 1995, 2115
 
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Wird zitiert von ...

  • ArbG Kaiserslautern, 23.10.2002 - 3 BVGa 2002/02

    Anspruch eines Betriebsrates auf Unterlassung einer Betriebsstilllegung durch

    Nach zutreffender Ansicht (LAG Rheinland-Pfalz vom 28.03.1989, LAGE Nr. 10 zu § 111 BetrVG 1972; LAG Schleswig-Holstein vom 13.01.1992, LAGE Nr. 11 zu § 111 BetrVG 1972, LAG Köln vom 01.09.1995, BB 1995, 2115, LAG Dusseldorf vom 19.11.1996, LAGE Nr. 14 zu § 111 BetrVG 1972, LAG Hamm vom 01.04.1997, NZA-RR 1997, 343 [LAG Hamm 01.04.1997 - 13 TaBV 34/97] , Richardi, Betriebsverfassungsgesetz, 8 Auflg., § 111 Rn. 168; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 9 Auflg., § 244 III 4 m.w.N. zum Streitstand) steht dem Betriebsrat ein vorbeugender Unterlassungsanspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu.
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